Leistungen

Zu den Arbeiten eines Sicherheitskoordinators gehört die Abstimmung mit dem Bauherren dem Architekten und den beteiligten Firmen. Ziel ist die sichere Durchführung der Baustelle und die Gewährleistung, dass spätere Arbeiten am Bauwerk ohne unnötige Risiken durchführbar sind

Unterlage für spätere Arbeiten

Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens ist eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.

Die Unterlage enthält insbesondere:

- Hinweise, die die Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit für die mit späteren Arbeiten an der baulichen Anlage Beschäftigten reduziert

- Hinweise, die Improvisationen und Informationsdefizite bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage vermeidet und dadurch bedingte Störungen, Sachschäden und Unfälle vermeidet

Mit der Unterlage wird eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage geschaffen.

SiGePlan

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird vor der Einrichtung der Baustelle erstellt. Der Plan muss die für die Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten enthalten. Der Plan muss entsprechend angepasst werden, wenn sich wesentliche Änderungen am Bauvorhaben oder im Bauablauf ergeben.

Grundelemente eines SiGePlans sind:

- Arbeitsabläufe

- Gefährdungen

- Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe

- Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen

- Arbeitsschutzbestimmungen

Baustellenbesuche

Das Ziel der Baustellenbesuche ist, die Koordination der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz sicher zu stellen. Dazu sind die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen regelmäßig zu überprüfen.

der Bauherr bzw. die Bauleitung und die betroffenen Firmen werden zeitnah über die Ergebnisse der jeweiligen Begehung informiert