Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Wer braucht einen Sicherheitskoordinator nach Baustellenverordnung
Auf welcher Baustelle ein Sicherheitskoordinator nach Baustellenverordnung gebraucht wird, hängt im Wesentlichen davon ab, wie viele Firmen auf der Baustelle tätig werden und wie umfangreich die Baustelle ist. Diese Parameter bestimmen auch, bei welchen Tätigkeiten der SiGeKo beratend unterstützen kann. Einfach ausgedrückt, ist nach Gesetzeslage ein Koordinator immer dann erforderlich, wenn Mitarbeiter von mehr als einem Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Welche Dokumente sind zu erstellen
Je nach den Randbedingung der Baustelle kann bzw. muß der Sicherheitskoordinator nach Baustellenverordnung verschiedene Planungsunterlagen erstellen. Hierbei handelt es sich um die Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk. Eine Beschreibung dieser Dokumente findet sich unter Leistungen.
Tabellarische Übersicht
Baustellenbedingungen |
Koor-dinator |
Voran-kündigung |
SiGe-Plan |
Unterlage für spätere Arbeiten |
||
Arbeitgeber auf der Baustelle |
Umfang der Arbeiten |
Art der Arbeiten |
||||
ein Arbeitgeber
|
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
|
ein Arbeitgeber
|
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage
|
besonders gefährliche Arbeiten
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
ein Arbeitgeber
|
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage
|
NEIN
|
JA
|
NEIN
|
NEIN
|
|
ein Arbeitgeber
|
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage
|
besonders gefährliche Arbeiten
|
NEIN
|
JA
|
NEIN
|
NEIN
|
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
|
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage
|
JA
|
NEIN
|
NEIN
|
JA
|
|
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
|
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage
|
besonders gefährliche Arbeiten
|
JA
|
NEIN
|
JA
|
JA
|
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
|
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage
|
JA
|
JA
|
JA
|
JA
|
|
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
|
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage
|
besonders gefährliche Arbeiten
|
JA
|
JA
|
JA
|
JA
|