Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Wer braucht einen Sicherheitskoordinator nach Baustellenverordnung

Auf welcher Baustelle ein Sicherheitskoordinator nach Baustellenverordnung gebraucht wird, hängt im Wesentlichen davon ab, wie viele Firmen auf der Baustelle tätig werden und wie umfangreich die Baustelle ist. Diese Parameter bestimmen auch, bei welchen Tätigkeiten der SiGeKo beratend unterstützen kann. Einfach ausgedrückt, ist nach Gesetzeslage ein Koordinator immer dann erforderlich, wenn Mitarbeiter von mehr als einem Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

Welche Dokumente sind zu erstellen

Je nach den Randbedingung der Baustelle kann bzw. muß der Sicherheitskoordinator nach Baustellenverordnung verschiedene Planungsunterlagen erstellen. Hierbei handelt es sich um die Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk. Eine Beschreibung dieser Dokumente findet sich unter Leistungen.

Tabellarische Übersicht

Baustellenbedingungen

Koor-dinator
Voran-kündigung
SiGe-Plan
Unterlage für spätere Arbeiten
Arbeitgeber auf der Baustelle
Umfang der Arbeiten
Art der Arbeiten
ein Arbeitgeber
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
ein Arbeitgeber
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage
besonders gefährliche Arbeiten
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
ein Arbeitgeber
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage
NEIN
JA
NEIN
NEIN
ein Arbeitgeber
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage
besonders gefährliche Arbeiten
NEIN
JA
NEIN
NEIN
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage
JA
NEIN
NEIN
JA
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage
besonders gefährliche Arbeiten
JA
NEIN
JA
JA
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage
JA
JA
JA
JA
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage
besonders gefährliche Arbeiten
JA
JA
JA
JA